Donnerstag, 9. Februar 2012

so lächerlich


DFB stellt Verfahren gegen Hoffenheim-Mitarbeiter ein

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts das Ermittlungsverfahren eingestellt, das gegen einen Angestellten des Vereins 1899 Hoffenheim nach dem Bundesliga-Heimspiel gegen Borussia Dortmund am 13. August 2011 eingeleitet worden war. Der Mitarbeiter hatte im Sinsheimer Stadion eine Beschallungsanlage installiert und betrieben, um Schmähgesänge in Richtung des Hoffenheimer Präsidenten Dietmar Hopp* zu unterbinden.
Dr. Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, begründet die Einstellung des Verfahrens wie folgt: „Das Vorgehen des Mitarbeiters stellt zwar ein unsportliches Verhalten dar, ist allerdings als geringfügig einzustufen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg, die ihr Verfahren ebenfalls eingestellt hat, wurde mittels eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen, dass die Stadionbesucher durch die Beschallungsanlage nicht gesundheitlich beeinträchtigt worden sind. Dazu war die Anlage von vorn herein nicht geeignet.“
Wie Nachreiner weiterhin ausführt, hätten die Ermittlungen des Kontrollausschusses und der Staatsanwaltschaft keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass Hoffenheimer Verantwortliche von der Beschallungsaktion wussten beziehungsweise in irgendeiner Weise an ihr beteiligt gewesen seien.
Quelle: DFB.de


*Seit wann ist Dietmar Hopp Präsident der TSG 1899 Hoffenheim ? Der Präsident ist Herr Peter Hofmann. Ganz schwach, Deutscher Fußball Bund.

Nach unglaublichen 6 Monaten Ermittlungs- und Bearbeitungszeit kam der Kontrollausschuss tatsächlich noch zu einem Urteil. Als Begründung werden Geringfügigkeit und nicht gesundheitsgefährdende Beschallung angegeben, die allerdings immerhin als unsportliches Verhalten von dem Einzeltäter gewertet wurde. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt!

Wenn man das bisherige Wirken des DFB und seiner Organe betrachtet, drängen sich einem förmlich Fragen auf:
Warum wird dann grundsätzlich jeglicher Einsatz von Pyrotechnik durch Fans stringent und sofort mit Geldstrafen gegen die Vereine geahndet? Welche Gesundheitsgefährdung wurde in den Einzelfällen geprüft und nachgewiesen ? Warum wird Pyrotechnik im Gegensatz zu der Beschallung nicht als geringfügig angesehen? 
Sind "Vergehen" von Zuschauern grundsätzlich als schwerwiegender zu bewerten als das falsche Handeln von Vereinsmitarbeitern?

Wie sieht es bei den Beschallungen durch Spieler aus? Ist der Fall von Michael Ballack, der vor einiger Zeit per Megafon Schmähgesänge gegen den 1.FC Köln zum Besten gab, nicht auch als geringfügig anzusehen? Ist für den Kontrollausschuss der Tatbestand der Gesundheitsgefährdung schon dadurch erfüllt, weil Michael Ballack so schräg ins Mikrophon sang? 

Wo ist der Unterschied zu den Schmähgesängen der Mannschaft von Holstein Kiel? Wessen Gesundheit wurde denn hier gefährdet und warum war dieses Vergehen nicht ebenfalls als geringfügig einzustufen? Nur weil der Gesang zufällig live im Fernsehen übertragen wurde, musste Kiel für die Entgleisung ihrer angestellten Spieler 12.000 € berappen. 

Warum wurde Borussia Dortmund beim DFB-Pokal Heimspiel gegen Dynamo Dresden ebenfalls zu einer Geldstrafe verdonnert?
Die wild gewordenen Horden aus Sachsen konnten selbst durch den massiven Einsatz der Polizei vor dem Stadion nicht gebändigt werden, sodass die normalen Kontrollen durch den Ordnungsdienst ausfallen mussten. Trotzdem wurde der gastgebende Verein zu einer Geldstrafe verurteilt.

Tut mir leid, ich kann die Ungleichbehandlung der vorstehenden Beispielfälle nicht verstehen. Der Hausmeister von Hoffenheim hat sich als Angestellter des Vereins offiziell Zutritt zum Stadion verschafft und wahrscheinlich nur aufgrund seiner Funktion die Möglichkeit gehabt, das schwere Gerät in die Arena und vor dem Gästeblock in Stellung zu bringen. Und das angeblich ohne Verdacht und Aufsehen bei anderen Vereinsangestellten und dem Ordnungspersonal zu erregen. Allein wegen dieser erheblichen Sicherheitslücke wäre eine Geldstrafe fällig gewesen. Nicht auszudenken, wenn dort Waffen oder ähnliches auf diesem Wege ins Stadion gelangt und diese zum Einsatz gekommen wären. 


Es ist für mich weiter unerheblich, ob der Hausmeister im Auftrag oder im Alleingang gehandelt hat. Als Angestellter der TSG 1899 Hoffenheim musste er sich der Konsequenzen für sich und seinem Arbeitgeber bewusst sein und entsprechend handeln. Er hatte statt dessen die Gesundheitsgefährdung tausender Gästefans billigend in Kauf genommen. 

Noch eine Bemerkung zu der langen Bearbeitungszeit: Natürlich hat der DFB-Kontrollausschuss dem Verfahren der örtlichen Staatsanwaltschaft nicht vorgreifen wollen und deren Entscheidung zunächst abgewartet. 
Allerdings habe ich auch den Verdacht, dass man ganz bewusst mit der Bekanntgabe der Einstellung des Verfahrens bis nach dem Auswärtsspiel von Hoffenheim in Dortmund gewartet hat. Den Ausgang der Untersuchung hätte zu dem damaligen Zeitpunkt auf jeden Fall für ein entsprechendes Echo in der Presse und bei den Fans gesorgt. Scheinbar wollte der DFB die Angelegenheit in aller Ruhe und Stille beerdigen.


Und der Hausmeister? Ein vereinsinternes Disziplinarverfahren oder einen Rauswurf gegen ihn hat es in Hoffenheim offensichtlich nicht gegeben. Er ist weiterhin für den Verein tätig.



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